Im Fall der Fälle liegt auf unseren Angehörigen eine besondere Last. Welche medizinische Behandlung hätten wir uns gewünscht? Wie wollen wir, falls notwendig, betreut werden? Diese Fragen betreffen uns noch zu Lebzeiten und hier können wir mit Vollmachten und der Patientenverfügung unseren persönlichen Willen formulieren.
In der Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche zu einer medizinischen Versorgung bzw. einer Nichtbehandlung äußern – für den Fall, dass Ihnen dies in einer späteren Situation nicht mehr möglich sein sollte. Bei der Patientenverfügung müssen Sie die aktuelle Rechtsprechung beachten.
Referent: Herr Rechtsanwalt Dr. Fischer
Anmeldung
Per Mail bis zum 6 . April an: erbinfo@volksbund.de
Bitte geben Sie an mit wie vielen Personen Sie teilnehmen.
Kosten
Die Vorträge sind kostenfrei.
Gerne können Sie mit einer Spende unsere Arbeit unterstützen: www.volksbund.de/helfen